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Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer im Sinne des § 3 AO (Abgabenordnung). Im Mittelpunkt der Besteuerung steht der Grundbesitz. Besteuert wird das Grundstück nach dessen Substanz (Substanzsteuer) und nicht nach dessen Ertrag. Als direkte Steuer wird die Grundsteuer direkt beim Grundstückseigentümer erhoben. Die Grundsteuer fließt den Gemeinden zu.

Berechnung der Grundsteuer

Der Grundstückswert wird mit der sogenannten Grundsteuermesszahl multipliziert und ergibt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuermesszahl  ist abhängig von der Grundstücksart und ist in § 14 und § 15 GrStG festgelegt. Der Grundsteuermessbetrag wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde im Rahmen seiner Haushaltssatzung oder einer speziellen Hebesatzsatzung festgelegt. 

Warum die Aufregung

Die bisherige Ermittlung der Einheitswerte ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Das Gericht hat dem Gesetzgeber klare zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der Reform mit auf den Weg gegeben.

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